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Schwarzes Brett
Juli 1191
Willkommen im Under The Oak Tree. Wir sind ein mittelalterliches Foren-Rollenspiel, welches im Jahre 1191 in Nottinghamshire spielt. Die Legenden rund um Robin Hood sind hier ein zentrales Thema. Das Forum ist momentan halbprivat. Ihr könnt euch jedoch über ein Gesuch bei uns melden.
10.05.24
Das Oaks schließt seine Pforten - Wir haben uns entschieden, das Forum zu schließen. Wir bedanken uns für die gemeinsame Zeit und wünschen euch weiterhin viel Spaß in der RPG-Welt.
Das Feudalsystem
Das Feudalsystem
Insbesondere im Frühmittelalter prägte sich eine durch Agrarwirtschaft geprägte Lebensweise heraus, die sehr abhängig von Ländereien und damit verbundenen Ackerboden war. Reichtum zeichnete sich nicht nur durch Gold oder andere seltene Metalle aus, sondern auch durch Besitz von Naturalien und ertragreichen Feldern. Hunger und Krankheit waren mitunter die üblichen Todesursachen. Aufgrund dieser herausgehobenen Bedeutung war Land besonders wertvoll. Durch gesellschaftliche Umwälzungen nach dem Zusammenbruch des römischen Imperium und der Auflösung einer zentralen Verwaltung waren lokale Machthaber immer wichtiger geworden. Diese Machthaber wurden später Könige und erweiterten ihren Machtbereich - auch unter Anspruch eines göttlichen Auftrages (Gottesgnadentum) und weiteren legalistischen Versuchen, eine Herrschaft zu rechtfertigen. Im Zuge dieser Entwicklung wurde Land an Getreue vergeben, die es als Lehen verwalteten. Dieses Lehen war oft mit einem gewissen Auskommen verbunden. Im Zuge der militärischen Entwicklung gewannen gepanzerte Reiter (Ritter) an besonderer Bedeutung und auch das Heerwesen hatte sich erheblich dezentralisiert, so dass das Auskommen dieser Lehen auch einen gepanzerten Reiter finanzieren musste sowie mitunter ein kleineres oder größeres Heer, welches bei Bedarf ausgehoben wurde. Insofern war mit dem Lehen auch eine Verpflichtung zum Schutz- und Kriegsdienst für den König oder anderen Landherren verbunden (Lehnstreue). Es bildete sich eine Hierarchie der Landvergabe heraus, die schließlich mit politischer Macht verbunden war. Landbesitz (Lehen) war gleichbedeutend mit Macht und ein Einkommen.

Der König, im mittelalterlichen politischen Glauben, eingesetzt von Gott, war Vasall des einen Gottes und Herr des gesamten Landes und des Reiches, welcher weitere Vasallen zur Verwaltung des Landes einsetzte und eine Ranghierarchie bildete sich heraus, die zum Teil auf imperiale Ideen aufbaute oder alten Traditionen, die sich letztlich über die Zahl der Lehen auszeichnete. Titel waren immer mit einem Lehen verbunden oder zumindest mit einer Aufgabe im Bezug zu den Ländereien. Der König war der oberste Lehnsherr und all seine Macht fußte darauf, die Lehnstreue seiner adeligen Untertanen einzufordern. Insofern war er stets bemüht, dass Land als Lehen so zu vergeben, dass ihm Loyalität entgegen gebracht wurde. Der Adel und auch die Ritter befanden sich in einem ständigen Wettstreit um Lehen und die Gunst des jeweiligen Königs, um ihre wirtschaftliche und soziale zu verbessern. Es bildete sich darüber hinaus - folglich durch das Heerwesen und die Lehensvergabe erzwungen - eine Ständegesellschaft heraus. Die Kirche behielt durch Zugang zu Wissen eine bedeutsame Macht und kontrollierte das Leben der Menschen und auch König über den Glauben, der für viele Menschen durchaus eine konkrete Lebensbedeutung hatte.

Ein König konnte ohne einen göttlichen Auftrag nicht eingesetzt sein, die Kirche predigte für ihn aber forderte im Gegenzug auch eine eigene Machtposition, so dass der König auch den Kirche Lehen vergab, was sie auch zu einer weltlichen Institution machte. Es gab nur wenige freie Städte im Frühmittelalter, die durch eine eigene Bürgerklasse, nahezu unabhängig vom Ständewesen waren und durch ihre Industrie und Handwerker besondere Bedeutung für eine verbesserte Infrastruktur waren. Der König übte meistens direkte Kontrolle über besondere Städte aus, wo hingegen kleinere Städte oft Handelszentrum eines mächtigen Fürsten oder Adeligen waren. Die Bürger der Städte waren meistens freier als die Durchschnittsbevölkerung, die aus Bauern und einfachen Handwerkern bestand, die unfrei war und zum Lehen selbst gehörten. Es gab nur wenige freie Bauern, die durch Tradition oder Gnade, zu eigenem Land gekommen waren. Bauern waren an die Rechtsprechung ihres Lehnsherren gebunden (Leibeigene) und diesem - bis auf besondere Ausnahmen nach Kirchen oder Königsrecht - ausgeliefert. Körperliche Bestrafungen waren alltäglich und wurden öffentlich durch den Lehenseigner vollzogen. Doch der Lehenseigner war auch zum Schutz und Versorgung der Leibeigenen verpflichtet. Das Leben der leibeigenen Bauern war geprägt von einer täglichen Arbeit in ihrer eigenen Aufsicht auf Hof oder Gelände (oft in einem Dorf), und am Ende eines Monats, vergaben sie jeweils einen Zehnt an den Lehnsherren, dies war meistens ein Ritter, der wiederum vergab einen Anteil (nach Verhandlungen) an seinen übergeordneten Lehnsherren (König oder anderer Adeliger).

Städte waren von der Abgabepflicht insoweit befreit, sofern sie ein reguläres Steueraufkommen besaßen. Steuern - in Geldform - wurden üblicherweise von Rittern, Adeligen oder Städten eingezogen. Bauern entrichteten Naturalienabgaben oder bei Bedarf Arbeitsdienstleistungen, woraus der Ritter oder Adeliger Gewinn erzielte, den er schließlich als Steuer über einen Vogt oder Kanzler abführte. Leibeigene mussten ihrem Herren jederzeit Arbeitszeit aufbringen, wenn dieser es verlangte. Ausnahmen bildeten hier nur kirchliche Feiertage oder der Sonntag, der allgemein als arbeitsfrei galt. Gleichzeitig unterhielt der Ritter oder Adeliger ein eigenes Gefolge aus bezahlten Arbeitskräften oder Soldaten, die ihm auch ohne zeitliche Beschränkungen dienen mussten. Ein Gefolge war durch besondere Eide gebunden und konnte bei Bedarf auch - ohne besonderen Schutz - bestraft oder hingerichtet werden, da ein Lebenseid eines Gefolgsmann absolut galt und der Ritter diesem mit seinem Leben vertrauen musste. Für einen Lebenseid wurde hingegen Schutz und Fürsorge gewährt, was auch Unterbringung umfasste. Ein typisches mittelalterliche Lehen hatte mehrere verteilte Aufgaben, die zum Teil auf Gefolgsleute des Lehnsherren baute, zum Teil auf Bauern mit Zwangsaufgaben oder angeworbenen Hilfskräften, wie Handwerkern aus einer Stadt, um zum Beispiel eine Kapelle oder Burg zu errichten. Das Feudalsystem war ein komplexes streng Stände-orientiertes System aus verschiedenen Eiden und Abhängigkeiten.

Die Gerichtsbarkeit und des Rechtssystem baute ebenso auf diese Hierarchie und ein Lehnsherr übte über seine Gefolgsleute die Justiz aus, und wurde bei Notwendigkeit von einem Gesandten der Kirche oder des Königs unterstützt. Nur in Städten gab es ordentliche Gerichte, die sich oft aus Kirchenleuten und mächtigen Händlern, zusammensetzten. Es wurde streng zwischen Gerichtsbarkeit des Lehens, des Königs und der Kirche unterschieden. Nicht jede Handlung konnte zwingend durch einen Lehensherren bestraft werden, wenn sie zum Beispiel eine Kirche betraft oder das Vorrecht des Königs, so denn der Adelige nur dafür verantwortlich, den Täter an die Gerichtsbarkeit, welches Recht berührt wurde, zu übergeben. Kirchenleute waren hingegen nahezu vollständig geschützt und wurden in eigenen Kirchengerichten verurteilt und unterlagen keinerlei weltlicher Macht, so dass Kirchenlehen besonders waren. Bauern waren der Gerichtsbarkeit des Lehenseigners ausgeliefert, sofern es keine Hinrichtungen waren. Hinrichtungen mussten stets von einem Vertreter des Königs oder eines ranghohen Kirchenmannes genehmigt werden. Dies war jedoch obligatorisch und Hinrichtungen für Vergehen waren je nach sozialer Unruhe häufig.

Denn es galt die Pflicht zum Frieden, so dass Räuber, Banditen und andere Unruhestifter schnell hingerichtet wurden. Die üblichen Strafen für Ungehorsam war körperlicher Natur und waren in aller Regel Stockhiebe oder Weiterverkauf an einen anderen Lehnsherren, da Bauern auch eine Art Handelsware waren, die man bei Bedarf vermietete oder weiter vermachte, da sie nun einmal Teil des Landes waren. Gefängnisstrafen (Kerker) war nur für schlimme Vergehen und Verbrechen möglich, oder zur Übergabe an eine höhere Gerichtsbarkeit und meistens wurden auch nur Adelige (mit einem hohen Wert) inhaftiert, da sie gegebenenfalls ein Schuldgeld zahlen konnten oder eine ehrbare Hinrichtung durch ein Schwert erwarten konnte. In aller Regel wurden Adelige jedoch nicht lange inhaftiert, meistens als Strafe ins Ausland geschickt oder durch Gift bei Seite geschafft, wenn das Vergehen den König betraf.

Gnade war möglich aber das Begnadigungsrecht lag beim König, so dass die ausgesprochenen Strafen sich an der Milde des Königs orientierten. War der König ein Verfechter von Leibesstrafen, waren diese häufiger, als wenn er eher milderer Natur war und sich für Schuldgelder stark machte. Die Kirche wirkte an fast jedem Prozess mit und waren aus Mönche, die Gerichtsakten anfertigten und letztlich den Adelsherren berieten.